Umsatzsteuerbehandlung in Rechnungen, Kosten- und Gebührenbescheiden
Ab dem 1. Januar 2023 sind die Feuerwehren in Deutschland verpflichtet, bei allen Rechnungslegungen Umsatzsteuer zu verlangen.
Um dies zu ermöglichen, wurden folgende Anpassungen gemacht:
- In der Kostensatzung (Systemeinstellungen) kann an jeder Leistung ein Umsatzsteuersatz von 0 %, 7 % oder 19 % bestimmt werden. Dieser wird bei der Konvertierung auf 19 % vorbelegt und kann bei Bedarf geändert werden.
- USt-ID: In den Systemeinstellungen kann auf der Seite Kostenersatz die Umsatzsteuer-Identnummer eingegeben werden. Diese wird auf der Rechnung mit ausgedruckt.
- Bei der Erstellung der Kostenbeschiede, im Modul Finanzen, kann für jede einzelne Berechnungsart bestimmt werden, ob die Umsatzsteuer ausgewiesen werden soll oder nicht.
Wenn die Umsatzsteuer auf einer Rechnung ausgewiesen wird, werden die Steuersätze entsprechend aus der Kostensatzung übernommen. Wenn keine Umsatzsteuer auf dem Kostenbescheid ausgewiesen werden, wird die Kostensatzung wie gewohnt ausgewiesen.
Hinweis: Es ist nicht notwendig die einzelnen Kostensätze doppelt (einmal mit Umsatzsteuer und einmal ohne Umsatzsteuer) anzulegen. An der Kostensatzung wird der Steuersatz definiert und bei der Erstellung der Kostenbescheide entsprechend berücksichtigt.